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10 Jahre TierfreundLich - Podiumsdiskussion mit Mitgliedern des Kreistages im Landkreis Gießen
Bürgerhaus Lich, 18.02.2011, 20:00 Uhr:
Da rieben sich nicht nur die TierfreundLich-Mitglieder die Augen - unserer Einladung waren mehr interessierte Tierfreunde gefolgt, als wir Einladungen ausgesprochen hatten! Toll!
Positiv überrascht hat uns auch das Interesse aller politischen Fraktionen im Landkreis Gießen - ein Zeichen dafür, dass ein Umdenken in der Politik stattfindet und der Tierschutz als gesellschaftspolitisches Anliegen zur Kenntnis genommen wird - so wie das beim Naturschutz schon längst der Fall ist.
Für die Fraktionen diskutierten: Horst Nachtigall (SPD), Reinhard Peter (CDU), Brundhilde Trenz (FDP), Dr. Christiane Schmahl (Bündnis 90/Die Grünen), Günther Semmler (FW) und Ralph Thannhäuser (Linkes Bündnis).
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Diskussionsteilnehmern, die sich viel Zeit für den Tierschutz genommen und sich vor keiner Frage und keiner Antwort „gedrückt“ haben! Bravo!
Ein Novum nicht nur im Landkreis Gießen sondern auch im gesamten Bundesland Hessen!
Für die anstehenden Kommunalwahlen haben wir die Fraktionen gebeten, die Fragen („Wahlprüfsteine“ - 5 Fragen an die politischen Parteien zur Kommunalwahl am 27.03.2011) auch schriftlich zu beantworten: Die Reihenfolge der hier veröffentlichten Antworten entspricht keiner Wertung sondern der Reihenfolge des Eingangs.
Eine Kommentierung aus unserer Sicht finden Sie im Anschluss an die Antworten aus der Politik, denn sowohl die Podiumsdiskussion als auch die schriftlichen Antworten auf unsere "Wahlprüfsteine" zeigen, dass zwischen Politikern und (ehrenamtlichen) Tierschutz ein erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Wir werden daher gerne die Angebote aus der Politik aufgreifen und nach der Kommunalwahl die politischen Fraktionen im Landkreis Gießen an ihre Aussagen erinnern - vorher aber kann sich der politisch interessierte Bürger und Tierfreund selber ein Bild machen:
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Frage 1:
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Der Wortlaut des Art. 20a GG „Der Staat schützt … die Tiere“ beschreibt die besondere Verantwortung des Staates gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf.
Wie kann oder wie soll der im Grundgesetz geforderte Schutz umgesetzt werden und welche Möglichkeiten hat der Landkreis Gießen?
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Beschäftigt man sich als Kreispolitiker mit diesem Thema, muss man selbstkritisch feststellen, dass das Thema „Tierschutz“ bisher keine Rolle spielte. Das Problem der Fundtiere ist den Gemeinden überlassen, die sich mit Zahlung eines Pauschbetrages aus der Verantwortung wähnen. Beim Landkreis selbst ist das Veterinärwesen angesiedelt, dessen Aufgaben sich auf die Tierseuchenbekämpfung und einen Teilbereich der Lebensmittelüberwachung beschränken. Für den eigentlichen Tierschutz scheint es niemanden zu geben, der dafür zuständig wäre. Insofern wäre es wünschenswert ein sog. Tierschutzkonzept zu haben, welches zwischen Landkreis sowie Städten und Gemeinden die mangels gesetzlicher Bestimmungen gegebenen Freiräume im eigentlichen Tierschutz regelt. Dazu sollten in einem ersten Schritt die vorhandenen Akteure definiert und in einem zweiten Schritt an einen Tisch geholt werden.
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Der Tierschutz im Bund ist leider bei dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angesiedelt. Tierschutz heißt hier Schutz der Ware Tier bis zum Verzehr. Wenn man sich Urteile zum Tierschutz nach Art. 20a GG ansieht, so sind dies Urteile zum Schlachten oder Halten von sogenannten Nutztieren. Das Tier wird als Ware geschützt und nicht als Mitgeschöpf.
Im Landkreis Gießen ist dies nicht viel anders. Im Bereich Naturschutz lässt sich von der Homepage des Landkreises zum Thema Tierschutz lediglich ein Informationsblatt über Hornissen und Wespen herunterladen. Ganz anders sieht dies im Bereich Veterinärwesen aus. Da gibt es vom Merkblatt zur Schweine-Salmonellen-Verordnung über die Pflicht alle erlegten Wildschweine auf Schweinepest untersuchen zu lassen bis zur Genehmigungspflicht für fischhaltende Betriebe alles. Auch im Kreis Gießen ist der Tierschutz von staatlicher Seite- leider – ein Teil des Verbraucherschutzes und das Tier somit Ware.
Hierin unterscheidet sich das Tier in der heutigen Wirtschaftsauffassung kaum noch vom Menschen, der zunehmend ebenfalls nur noch auf seinen Marktwert in Hinsicht auf seine Arbeitskraft reduziert wird. Solange nicht ein erforderliches Umdenken in der Kreispolitik stattfindet, das Einzelschicksale von Tieren und Menschen nicht in kalkulierbaren Kennzahlen verschwinden lässt, und dann die geldwerten Reaktionen auf diese Kennzahlen stützt, wird der Schutz die Betreuung und Versorgung in Not geratener Tiere absehbar weiter ehrenamtlich erfolgen.
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Wenn es um den Tierschutz geht, wird die Verantwortung vom Kreis auf die Kommunen und von den Kommunen auf den Kreis geschoben. Keiner ist so richtig zuständig. Hier müsste von den Politikern ein Plan entwickelt werden, wie den Tierschutzvereinen geholfen werden kann.
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Die Antwort wäre einfach, wenn der Tierschutz ein individuelles Grundrecht wäre. Ich würde Sie ermuntern, die berechtigten Interessen der Tiere einzuklagen. So ist der Tierschutz nur als Staatsziel im Grundgesetz verankert, das leider nicht gerichtlich eingefordert werden kann.
Der Landkreis Gießen hat etwa bis zum Jahre 2000 jährlich einen Betrag in Höhe von 20.000 DM dem Tierschutzverein Gießen für seine satzungsgemäßen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Erst als die Haushaltslage des Landkreises immer prekärer wurde, die Haushaltgenehmigungen des Regierungspräsidenten immer höhere Anforderungen zur Ausgabenreduzierung enthielten, sah sich der Kreis gezwungen, diese Zuschüsse einzustellen.
Schon seit langer Zeit wird von der Aufsicht dem Landkreis die Bereitstellung von Mittel für zusätzliche Aufgaben untersagt. Selbst wenn der Kreisausschuss beschließen würde, dass der Landkreis einen größeren Betrag dem Tierschutz zur Verfügung stellt, ist damit zu rechnen, dass dies von dem Regierungspräsidenten nicht unwidersprochen hingenommen wird.
Ich persönlich finde diese Situation bedauerlich. Ich würde mich freuen, wenn die hervorragende Arbeit, die von TierfreundLich geleistet wird, auch finanziell im größeren Umfang unterstützt werden könnte. Ich kann Ihnen zusichern, dass Sie meine Unterstützung hierfür haben. Ich werde in meiner Fraktion dafür eintreten, dass Wege gefunden werden, hier zu helfen.
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Das GG ist verbindlich für alle. Es verpflichtet alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen und Institutionen in der ihnen vom Gesetzgeber gegebenen Zuständigkeit. Für den Landkreis Gießen ergibt sich diese im Bereich des Veterinärwesens, beispielsweise bei Tiertransporten. Ich bin zweimal als 1. Stadtrat von Laubach damit befasst worden, einmal bei einem Tiertransport und beim Schächten von 250 Schafen in einem Schlachthaus der Stadt. Dabei war gegenüber dem Tierhalter sehr entschlossenes Handeln notwendig, dabei hat mich der Landkreis kompetent unterstützt. Das funktioniert.
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Der Landkreis Gießen finanziert das Veterinäramt. Tierschutz ist eine wichtige Aufgabe dieses Amtes. Wir Grüne wünschen uns hier mehr Kontrollen von Tiertransporten und bei der Schlachtung von Tieren. Ebenfalls liegt uns am Herzen, dass Anzeigen über tierschutzrelavante Vorkommnisse von Bürgern intensiv nachgegangen wird. Beides ist eine Frage der Anzahl der vorhandenen Stellen, aber auch der Haltung gegenüber den Bürgern.
Die Gemeinden sind zuständig für Fundtiere und haben jeweils Verträge mit dem Tierschutzverein Gießen oder TierfreundLich geschlossen. Dafür erhalten die Vereine eine Finanzierung. Die Stadt Gießen hat gerade einen neuen Vertrag abgeschlossen, der dem Verein eine Vergütung von 0,90 € Pro Einwohner und Jahr für die Versorgung der Fundtiere zugesteht (bisher 0,50 €). Ich könnte mir gut vorstellen, dass die anderen Gemeinden ihre Vergütungen ebenfalls anpassen sollten und werde mich dafür einsetzen.
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Frage 2:
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Obwohl der Tierschutz eine Pflichtaufgabe der Landkreise ist und die Landkreise verpflichtet sind, „…. die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Kräfte und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen …“ (HKO, § 4, Abs. 2) beschränkt sich der Landkreis (bisher) auf eine reine Kontroll- und Überwachungsfunktion. Die eigentliche Tierschutzarbeit (Betreuung und Versorgung der in Not geratenen Tiere) übernehmen unentgeltlich die Mitglieder von Tierschutzvereinen.
Gibt es einen anderen Pflichtaufgabenbereich, in dem die komplette Durchführung und Finanzierung rein ehrenamtlich organisiert ist?
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Richtig ist, dass der Tierschutz vollständig im ehrenamtlichen Bereich erledigt wird. Ähnlich ist es beim Sport und eine besondere Stellung nimmt der Brand- und Katastrophenschutz ein, da sehr konkrete Regeln der Zuständigkeit und Finanzierung bestehen.
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Im Bereich THW oder freiwillige Feuerwehr ist es so. Da werden jedoch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zumindest die Ausrüstungen, die für die Durchführungen der Aufgaben notwendig sind, durch staatliche Stellen übernommen. Es gibt noch weitere Bereiche, in denen solche Organisationsformen bestehen. Sieht man sich die weiteren Konsolidierungsplanungen im Haushalt an, so schreitet die Übertragung von kreiseigenen Aufgaben auf wirtschaftliche und private Unternehmungen auch in weiteren Bereichen voran. So wird z.B. Versorgung von sozial Schwachen mit dem Lebensnotwendigen durch Tafelprojekte privatisiert, die Versorgung mit Kultur ehrenamtlich über die Kulturloge und das alles, obwohl das Verfassungsgericht die Teilnahme an beidem als staatliche Pflicht erkannt hat.
Im Bereich der Finanzierung wird allenthalben auf den desaströsen finanziellen Zustand des Kreises verwiesen. Tenor in allen Parteien: Wir würden ja gerne, aber wir haben kein Geld. Erstaunlicherweise ist jedoch in der praktischen Politik in den Ausschüssen eines immer zu erleben. Wird ein Projekt wirklich gewollt, wird es verabschiedet, egal was es kostet. Im Konkreten: Auf der letzten Kreistagssitzung wurde ein Zuschuss für einen Kunstrasen für einen Fußballplatz im Kreis von 100.000,- Euro bewilligt. Sport, die Vereine und deren Förderung ist ein wichtiges Ziel im Kreis. Nur zeigt sich daran, dass es immer möglich ist, Geld aufzutreiben, wenn man zu der Ansicht kommt, es würde gebraucht. Wem immer man daher sagt, es tut uns leid, aber wir haben kein Geld, dem teilt man damit nur mit, das er auf der Prioritätenliste ganz unten steht.
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THW, Rotes Kreuz und die Feuerwehren müssen genannt werden. Die Kräfte stehen ehrenamtlich zur Verfügung. Aber die Ausstattung der Organisationen wird von anderer Seite finanziert.
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Ich darf daran erinnern, dass heute auf kommunaler Ebener viele Pflichtaufgaben nur noch zu bewältigen sind, mit erheblichem ehrenamtlichem Engagement. Ich denke dabei an die vielen Fördervereine an Schulen, Kindergärten über die Trägervereine für Altenbetreuung hin, bis zur Anlagen- und Friedhofspflege und vieles mehr. Da die öffentliche Hand nicht mehr in der Lage ist, Schlaglöcher in den Straßen zu beseitigen, greifen einige Kommunen zu dem drastischen Mittel, die Schlaglöcher zu verkaufen.
Ich kann nur an die vielen ehrenamtlichen Tierschützer in Ihrem Verein appellieren, ihr überdurchschnittliches Engagement fortzusetzen. Und ich weiß von was ich spreche. Ich bin selbst in vielen Bereichen ehrenamtlich tätig und mir ist bekannt, wie viel Kraft und Anstrengungen dies bedarf und wie viel Freizeit dafür eingesetzt werden muss.
Und manchmal ist sogar Politik ehrenamtlich. Ich bin zusammen mit Ihrem aktiven Mitglied, Friedericke Hagenböcker, Stadtverordnete in Allendorf. Für die viele Arbeit, die wir dort leisten, erhalten wir lediglich eine kleine Aufwandentschädigung von 50 € jährlich, die bei weitem unsere Kosten nicht deckt. Dieser Betrag wird von mir an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet. Als Stadtverordnete haben wir beantragt, dass die Fundtiere aus Allendorf bei Ihnen in Lich untergebracht werden. Die Mehrheit hat leider anders entschieden.
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Rein ehrenamtlich als Pflichtaufgabenbereich sind in unseren Landkommunen die Freiwilligen Feuerwehren, der Katastrophenschutz und das Technische Hilfswerk organisiert. Allerdings gibt es Vorschriften über Mindestausstattungen, die durch die Landesregierung den Gemeinden als Pflichtaufgabe zur Finanzierung von Gerätschaften zugewiesen ist. Wobei beispielsweise die Feuerwehrvereine auch erhebliche Gelder bereitstellen und ehrenamtliche Arbeiten einbringen. In Laubach hat der Verein ein Transport-LKW, 1 Kommandowagen und jeweils 50 % eines Wassertransportwagens selbstständig aus Mitteln des Vereins und Spenden finanziert. Dazu eine Wärmebildkamera, wir bringen im Jahr im Schnitt 10.000 € aus Vereinsmitteln auf.
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Ja, gibt es. Die freiwilligen Feuerwehren und der Katastrophenschutz sind ehrenamtlich organisiert. Für diese Bereiche gibt es zwar gesetzliche Regelungen, welche Gerätschaften vorgehalten und von den Gemeinden finanziert werden müssen. Sämtliche Tätigkeiten aber sind ehrenamtlich.
Auch andere Pflichtaufgaben werden teilweise oder ganz von Freiwilligen übernommen. Man denke an Hospizdienste („Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ GG), „Aktion Moses“ (Lebensschutz für Neugeborene) oder die „Tafeln“.
Komplett ehrenamtlich wird der Tierschutz ja auch nicht durchgeführt, s Beantwortung Frage 1. Ich kann aber verstehen, dass Sie sich oft so fühlen.
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Frage 3:
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Im Gegensatz zum „Natur- und Umweltschutz“ taucht der Begriff „Tierschutz“ in keinem Förderprogramm und in keinen Förderrichtlinien auf - also gibt es keinerlei Förderung für Tierschutzmaßnahmen.
Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um die Pflichtaufgabe „Tierschutz“ in die Förderprogramme aufzunehmen?
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Förderprogramme gibt es bisher nicht. Die von den Gemeinden an die Tierschutzvereine gezahlten Beträge sind kein Förderprogramm, da mit diesen Zahlungen kein Konzept verbunden ist, außer dass man sich von Verantwortung frei kauft. Ob dies gelingt, ist rechtlich umstritten. Nimmt man aber das zu Frage 1 Gesagte ernst, wird man dafür auch eine Förderung in Geld vorsehen müssen.
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In dem Programm des Linken Bündnisses ist es einer der Grundsätze, dass wir dem Bürgern im Kreis eine Plattform geben wollen, über die er / sie selber Einfluss auf Anträge im Kreistag stellen kann. Sofern uns dabei von Seiten der mit der Problematik beschäftigten die Informationen und Anregungen oder vorbereitete Anträge zugeleitet werden, werden wir diese gerne in das Parlament einbringen.
Ein Auftreten von Politikern, die so tun, als könnten und würden sie alles für den Bürger regeln und hätten dabei mehr Ahnung von den Problemen als die Betroffenen selber führt in der Regel dazu, dass die Probleme vergrößert und nicht gelöst werden. Nur eine Einbindung der Bürger vor Ort kann auch die Problem vor Ort vernünftig bewerten und lösen.
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Alle Teilnehmer der Diskussionsrunde sind sich einig, da es für die Tierschutzvereine keine finanzielle Hilfe gibt, einen Vorstoß bei der Landesregierung zu unternehmen, um diesem Missstand zu beheben und Gelder zur Verfügung zu stellen um Minijobs zu installieren. Der Kreis kann das finanzielle momentan nicht händeln.
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Diese Frage kann ich mit einem klaren Ja beantworten. Ich werde mich zusammen mit den Landespolitikern der FDP dafür einsetzen, dass Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Umweltschutz für den Tierschutz geschaffen werden.
Aufmerksam machen möchte ich darauf, dass Hessen als einziges Bundesland, das Amt einer Landestierschutzbeauftragten eingeführt hat. Ihre Aufgabe ist, sich um grundsätzliche Verbesserungen des Tierschutzes, um gesellschaftliche Veränderungen und politische Weichenstellungen zu bemühen.
Ich denke dies ist ein richtiger Schritt in die Zukunft und gibt mir Hoffnung, auf eine wesentliche Verbesserung für den Tierschutz in naher Zukunft.
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1. Meines Wissens gibt es weder beim Landkreis Gießen noch in den Kommunen des Kreises Förderprogramme für den Tierschutz. Was Fundtiere betrifft, sind dafür die Kommunen zuständig. Auf diese Weise gibt es unterschiedlich hohe Zahlungen an die einzelnen Vereine, die sicher nicht ausreichend sind.
2. Im Wahlprogramm für die Kommunalwahl 2011 haben die Freien Wähler keine Maßnahme benannt, die sich auf Tierschutz beziehen.
3. Alle unsere Mitglieder engagieren sich wie ich persönlich auch jeweils vor Ort und im konkreten Fall – durch Engagement, aktives Handeln und durch Zuwendungen an die örtlichen Tierschutzvereine, auch durch Spenden.
4. Bisher waren wir nicht im Gespräch, dies nach der Wahl zu ändern, liegt an allen Beteiligten.
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Im Landkreis nicht. Freiwillige Leistungen darf der Landkreis zur Zeit nicht neu übernehmen, wegen des jährlichen Haushaltsdefizits. Die Gemeinden können meist ebenfalls keine neuen freiwilligen Leistungen mehr übernehmen, allerdings wäre es möglich, die Fundtierverträge aufzustocken (Pflichtleistung).
Auf Landesebene setzen sich die Grünen schon lange für den Tierschutz ein. Die Tierschutzbeauftragte haben die Grünen während ihrer Regierungszeit eingeführt. Wir setzen uns auch für eine bessere Finanzierung der Tierheime ein. Gesetzliche Regelungen in Land und Bund, die die Gemeinden oder Kreise verpflichten bestimmte Leistungen zusätzlich zu finanzieren und die dann auch einklagbar sind, sind unser Ziel.
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Frage 4:
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Der Mensch zerstört immer mehr die natürlichen Lebensräume der Wildtiere - vor allem durch Intensivierung der Landwirtschaft und durch die Zersiedlung der Landschaft wegen des Ausbaus des Straßennetzes sowie der Erschließung immer neuer Wohn- und Industriegebiete „im Grünen“ - mit der Konsequenz, dass sich die Tiere anpassen und in der Nähe des Menschen ihre ökologischen Nischen suchen. Diese enge „Nachbarschaft“ hat wiederum zur Folge, dass immer mehr Menschen verletzte Wildtiere und mutterlose Jungtiere auffinden.
Im gesamten Bereich des Regierungspräsidiums Gießen gibt es aber weder eine Auffang- noch eine Auswilderungsstation für in Not geratene Wildtiere (Ausnahme: Wildvögel).
Wohin mit dem aufgefundenen Wildtierbaby, dem verunfallten Igel oder dem aus dem Nest gefallenen Piepmatz?
Was sagen Sie Ihren Wählern?
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Für die Wildtiere gibt es überhaupt keine klare Regel, wie z.B. der Streit zwischen Jägern und Landkreis Gießen anlässlich der Abschaffung der Jagdsteuer zeigt. Ganz offen war hier seitens der Jäger damit gedroht worden, künftig die verletzten oder getöteten Tiere nicht mehr zu ver- oder zu entsorgen, sollte die Jagdsteuer beibehalten werden. Bei den Kleintieren gab oder gibt es keine Debatte. Nimmt man Tierschutz in seiner Gesamtheit ernst, wird ein Tierschutzkonzept auch hierauf Antworten geben müssen.
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Grundsätzlich ist es verboten, Wildtiere aus der Natur zu entnehmen. Unsere Wildtiere sind fast alle durch das Artenschutzgesetz im Umgang mit dem Tier geschützt. Besonders geschützte Arten sind die meisten Singvögel, aber auch Eichhörnchen und Igel. Bei ihnen ist es erlaubt, sie gesund zu pflegen oder aufzupäppeln. Ist das geschafft, verlangt das Artenschutzgesetz, die Tiere wieder auszuwildern, behalten darf man sie auf keinen Fall. Außerdem gibt es streng geschützte Arten. Darunter fallen z. B. Greifvögel und Fledermäuse. Sie dürfen nur von besonders kompetenten Fachleuten gepflegt werden. Dazu braucht man eine Sondergenehmigung der dafür zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Aufgrund dieser Gesetzeslage ist der Kreis als Träger der Unteren Naturschutzbehörde eigentlich verpflichtet sich um dieses Problem zu kümmern. Da bekannt ist, dass Ihre Anfragen an die zuständigen Behörden (Landkreis Gießen, Regierungspräsidium Gießen, Obere und Untere Naturschutzbehörde, Veterinäramt, Ministerium), wie zukünftig weiterhin mit hilfsbedürftigen aufgefundenen Wildtieren verfahren werden soll, bisher leider nicht zufriedenstellend beantwortet worden sind, kann auch hier über unsere Gruppe im Kreistag eine formelle Anfrage gestartet werden. Hier ist die Kreisverwaltung verpflichtet eine umfassende Antwort zu geben.
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Für die Wildtierbabys sind die Jagdpächter verantwortlich. Man sollte aber aufgefundene mutterlose Wildtiere nicht einfach aufnehmen, die Mutter kann sich noch in der Nähe befinden. Ich kenne Privatpersonen die sich um verunfallte Igel und aus dem Nest gefallene Jungvögel kümmern. Auch hier müsste man einen Vorstoß unternehmen um eine Auffang- und Auswilderungsstation zu installieren.
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Meine Vorstellung zu diesem Thema ist, dass diese Tiere von Tierschutzvereinen bei zukünftiger finanzieller Unterstützung, ähnlich wie etwa bei den Fundtierverträgen mit den Kommunen, versorgt werden.
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Das kommt sehr auf den Einzelfall ein. Anders als bei Haustieren sind Wildtierbabys nicht automatisch hilflos. Ein verunfallter Igel kann sich nicht selbst helfen und der aus dem Nest gefallene Piepmatz ist in demselben besser aufgehoben als in jedem Tierheim.
Wenn jemand ein Wildtierbaby findet, fasst er es am besten nicht an und lässt es, wo es ist. Beispiel: Das junge Rehkitz auf der Wiese.
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Von Landesseite wünsche ich mir ein Gesetz, das diesen Missstand vernünftig regelt. Leider ist hier vieles gar nicht oder schlecht geregelt. Ein aufgefundenes angefahrenes Reh z.B. ist jagdbares Wild und dem Jagdpächter zu überantworten (der, wenn er nett ist, drauf verzichtet – wenn er nicht so nett ist, einen Braten draus macht).
Ich kann mir vorstellen hier auf Kreisebene tätig zu werden. Bestehende Strukturen könnten gefördert und unterstützt werden. Eine Kooperation mit der Universität (Biologie, Veterinärmedizin) wäre wünschenswert.
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Frage 5:
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Die Forderung nach artgerechter Tierhaltung wird nicht nur aus tierschutz-rechtlicher und ökologischer Sicht sondern auch unter gesundheitspolitischen Aspekten immer dringlicher, wie der jüngste Dioxin-Skandal deutlich macht.
Ein verantwortungsbewusster Umgang mit unseren Nutztieren, eine artgerechte Haltungsform und regional produziertes Tierfutter schützen Mensch und Tier gleichermaßen und sichern Arbeitsplätze in unserer Region.
Wie ist die Meinung Ihrer Partei?
Könnte der Landkreis Gießen gar eine Vorreiterrolle im Ausbau der ökologischen Landwirtschaft übernehmen?
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Da der Landkreis im Bereich der Landwirtschaft nur sehr begrenzte Zuständigkeiten hat, wird der Landkreis auch wenig machen können. Denkbar ist im Rahmen des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelüberwachung mehr für die Aufklärung zu tun und Absatz heimischer Produkte, deren Herkunft genau bekannt ist, zu fördern. Ein regionales Produktlabel wäre eine Überlegung. Die Landwirtschaft insgesamt hat mit dem Problem zu kämpfen, dass die Betriebe immer größer werden und zu Landwirtschaftsindustriebetrieben werden, welche immer mehr unter Rentabilitätsdruck stehen. Aktuelles Beispiel dafür ist die Erzeugung der für Kraftwerke notwendigen Biomasse.
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Dazu mag ich einen kurzen Ausschnitt aus unserem Programm zitieren: Wir brauchen eine Wirtschaftspolitik, die künftig weniger Energie und Rohstoffe beansprucht und verstärkt regionale Wirtschaftskreisläufe samt einer solidarischen, kooperativen Regional- und Strukturpolitik schafft. Sie konzentriert sich auf regionale und kommunale Potenziale statt auf grenzenlose Expansion und sorgt für gute Lebensverhältnisse und Arbeitsplätze, für eine gesündere Ernährung und Lebensweise in Stadt und Land. Ein System kurzer Wege mit anderen Arbeits-, Mobilitäts- und Versorgungsstrukturen wird entstehen und mit ihnen neue Lebensverhältnisse, Bedürfnisse, Bedarfe und Lebensstile.
Wir fordern neben anderem Schritte zur Stärkung und Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft auf ökologischer Basis. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit unseren Nutztieren, eine artgerechte Haltungsform und regional produziertes Tierfutter gehört da natürlich dazu.
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Es gibt im Kreis ökologische Landwirtschaft. Sie sprechen den Dioxinskandal an. Bei uns gibt es die schärfsten Gesetzte in der EU, was die gesundheitlichen Aspekte angeht. Es gibt artgerechte Tierhaltung. Ich achte darauf, dass ich Produkte aus der Region kaufe. Für Bioprodukte aus anderen Ländern, lege ich meine Hand nicht ins Feuer.
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Dies könnte ich mir sehr gut vorstellen. Mir ist bekannt, dass es im Landkreis Gießen, bereits eine große Anzahl Bauernhöfe, Gärtnereien usw. gibt, die ausschließlich ökologisch produzieren.
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Wie ist die Meinung Ihrer Partei?
1. Freie Wähler sind keine Partei. Wir sind genau wie Sie als Verein organisiert, in dem ausschließlich parteipolitisch ungebundene Bürger sich engagieren können - für ihren Wohnort, ihren Landkreis – und nur da, nicht auf Landes- oder Bundesebene – genau so ehrenamtlich engagieren wie Sie es für den Tierschutz tun.
2. Die Produktion, der Verkauf und das wissentliche Verfüttern dioxinhaltigen Tierfutters ist für mich ein Verbrechen zum Nachteil der Tiere und Menschen. In der Kreistagsfraktion der Freien Wähler denkt niemand anders.
3. Ich fände es gut, wenn der Bundestag artgerechte Haltungsformen für Tiere vorschreiben würde. Mein Kaufverhalten bei Lebensmitteln orientiere ich daran.
Könnte der Landkreis Gießen gar eine Vorreiterrolle im Ausbau der ökologischen Landwirtschaft übernehmen?
Nein, kann er nicht, der Landkreis ist dafür nicht zuständig und darüber hinaus weder wirtschaftlich tätig noch betreibt er einen landwirtschaftlichen Betrieb.
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Der ökologische Landbau ist wesentlich tierfreundlicher als der konventionelle. Das ist ein Grund (wenn auch nicht der einzige) ihn zu unterstützen. Die Grünen tun das auf allen Ebenen, die meisten Förderprogramme für die ökologische Landwirtschaft stammen aus Zeiten grüner Regierungsbeteiligung in Land und Bund.
Trotzdem bleibt es die freie Entscheidung jedes Landwirts, ob er ökologisch wirtschaften will. Wir wollen den heimischen Ökolandbau über Vermarktungskampagnen fördern, vielleicht noch über die Abnahme bestimmter Produkte für die Kantinen des Kreises (Schulen). In den Gemeinden ist es möglich, gemeindeeigenes Land bevorzugt an Ökolandwirte zu verpachten. Das wollen wir ebenfalls.
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Resümee: Unsere Fragen an die politischen Parteien im Landkreis Gießen und die Podiumsdiskussion mit Vertretern der Kreistagsfraktionen haben gezeigt, dass der Tierschutz ein gesellschaftspolitisches Anliegen ist, dass alle angeht und viele bewegt - und nun auch im Landkreis Gießen angekommen ist - hoffentlich ….
Die Aussagen der Spitzenpolitiker der politischen Fraktionen machen einerseits Mut und geben Hoffnung - wie beispielsweise der Vorschlag, ein Tierschutzkonzept oder einen Plan für den Landkreis zu entwickeln und den Tierschutz nicht (mehr) nur auf den Schutz des Tieres als Ware (kurz vor der Schlachtung) zu beschränken sondern das Tier als Mitgeschöpf zu schützen - andererseits zeigen sie, dass ein erheblicher Diskussionsbedarf besteht und es etliche Einschätzungen zu korrigieren gilt, wie z. B.:
1. Durch die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Versorgung ihrer Fundtiere leisteten die Kommunen einen Beitrag zum Tierschutz! Die Kommunen sind nach dem BGB als zuständige Fundbehörde verpflichtet, ein Fundtier für 6 Monate aufzubewahren - wie beispielsweise jeden aufgefundenen Regenschirm, jede Brieftasche oder ein Fahrrad. Da ein Tier aber nicht einfach in einem Aktenschrank oder einer Garage „geparkt“ werden kann, übernehmen meist Tierschutzvereine die Versorgung dieser Fundtiere. Genauso gut könnten die Kommunen diese Aufgabe selbst übernehmen (vorausgesetzt, sie haben die Einrichtung und das Personal dafür) oder eine Hunde- oder Katzenpension mit dieser Aufgabe betrauen: Berechnet man die (ortsüblichen) Unterbringungskosten von 10 € pro Katze und Tag oder 16 € pro Hund und Tag, entstünden den Kommunen reine Unterbringungskosten in Höhe von 1.820,- € pro Fundkatze und 2.912 € pro Fundhund - von der Behandlung einer Erkrankung oder Verletzung, Parasitenbehandlung oder Impfung gar nicht zu reden!
Das macht deutlich, dass die Kommunen durch die Fundtierverträge mit den örtlichen Tierschutzvereinen vor Ort profitieren, weil sie nur einen Bruchteil der eigentlichen Summe zahlen - mit Tierschutz hat das wirklich nichts zu tun!
2. Während für Fundtiere die Kommunen als Fundbehörde zuständig sind, fühlt sich im reichen Bundesland Hessen (Steuereinnahmen 2010: 15 Milliarden €) niemand für herrenlose Tiere zuständig! Herrenlos ist ein Tier immer dann, wenn es keinen Eigentümer hat, z. B. weil es ein Wildtier ist - weshalb ein Wildtier auch keinem Jagdpächter „gehören“ kann! - oder weil ein Haustier ausgesetzt wurde, der Eigentümer verstorben oder weggezogen ist usw. Gerade diese „herrenlosen“ Tiere bedürfen aber der besonderen Fürsorge (Art. 20a GG), denn sie haben niemanden, der ihnen in einer Notsituation helfen könnte - herrenlose Tiere sind die „echten“ Tierschutzfälle. Gerade hier aber versagt die staatlich geforderte Fürsorge …. Stattdessen wird - wie mehrfach von der Kreispolitik genannt - der Tierschutz auf amtliche Kontrollen von Schlachttiertransporten und auf Kontrollen bei der Schlachtung reduziert - eine tierschutzpolitische Bankrotterklärung!
Aber selbst diese Kontrollen am Ende eines Nutztierlebens sind eine reine Farce: Im Jahr 2010 sind im Landkreis Gießen insgesamt 50 (!) Schlachttiertransporte kontrolliert worden, davon wurden 43 beanstandet - also 86 %! Konsequenz: Keine! 15 OWI-Verfahren wurden eingeleitet, 15 mündliche Verwarnungen ausgesprochen, 1 Verwarnungsgeld verhängt und ein 1! Strafverfahren eingeleitet (d. h. 11 beanstandete Tiertransporte sind noch nicht einmal mündlich verwarnt worden). - Artikel des Gießener Anzeigers vom 02.03.2011, „43 Tiertransporte 2010 beanstandet“. Dazu äußerte sich der für Tierschutz zuständige hauptamtliche Kreisbeigeordnete: „Ich setze mich dafür ein, dass sämtliche Verstöße zum Wohle der Tiere behoben und geahndet werden“. Ein Kommentar dazu erübrigt sich. Die Fleischmafia freut sich.
3. Unsere Frage, ob es irgendeinen anderen Pflichtaufgabenbereich gäbe, in dem die gesamte Durchführung und Finanzierung rein ehrenamtlich organisiert sei, wurde von allen Politikern mit dem Hinweis auf die ehrenamtliche Arbeit im Brand- und Katastrophenschutz beantwortet: Danke für diesen wichtigen Hinweis! Die Freiwillige Feuerwehr und der Katastrophenschutz übernehmen ebenfalls Pflichtaufgaben, die die Aktiven ehrenamtlich leisten - die Voraussetzungen für diese wichtige Arbeit wird aber in vollem Umfang von der Allgemeinheit übernommen und finanziert: Oder könnte sich jemand vorstellen, dass beispielsweise die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr ihre Löschfahrzeuge, Drehleitern, Gerätehäuser, Funk, Kleidung usw. auch noch aus der eigenen Tasche finanzieren, um für die Allgemeinheit ehrenamtlich tätig werden zu „dürfen“? Bei der Pflichtaufgabe „Tierschutz“ ist das aber so! Es wäre eine geradezu „paradiesische“ Situation für die Tierschutzvereine, wenn diese Regelung auch auf die Pflichtaufgabe Tierschutz übertragen werden würde!
Wir hoffen, dass nach der Kommunalwahl viele tierschutzpolitische Interessierte in den Kreistag einziehen und ein Tierschutzkonzept auf den Weg gebracht werden kann.
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- Letzte Änderung:
17. Mär 2011 |
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