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Beschluss
des Bundesrates

 

Entschließung des Bundesrates zur Unterbringung von aufgefundenen Tieren

 

Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

 

„Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der bevorstehenden Überarbeitung des Tierschutzgesetzes eindeutige gesetzliche Regelungen für die Betreuung und Unterbringung von verlorenen oder entlaufenen sowie ausgesetzten, zurückgelassenen oder anderweitig herrenlosen Tieren einzuführen. Dies schließt eine Regelung für Zweifelsfälle ein.“

 

Den gesamten Beschluss plus Begründung finden Sie hier.

 


 

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