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Tierfreunde verärgert über den Landkreis

Gießen/Lich (us). Die Ricke ist überfahren worden, ihr Kitz liegt allein in der Wiese. Ohne Hilfe wird es zugrunde gehen. Darf ein Mensch eingreifen? »Ja«, sagen die Experten der Gießener Kreisverwaltung - aber er muss es nicht.


»Wozu gibt es ein Tierschutzgesetz und den Tierschutz
als Staatsziel?« Der Verein »TierfreundLich« ist verärgert über den Landkreis. (Foto: djv)

»Im Grundsatz besteht keine gesetzliche Verflichtung zur Versorgung verletzten, hilflosen oder kranken Wildes«, heißt es in einem Schreiben des zuständigen Dezernenten Siegfried Fricke an den Verein »TierfreundLich«. Dieses Rechtsauffassung hat Fricke kürzlich auch in einer Pressekonferenz publik gemacht - und damit bei »TierfreundLich« heftigen Protest hervorgerufen. »Das ist eine Aufforderung zur unterlassenen Hilfeleistung«, findet die 2. Vorsitzende Dr. Cornelia Konrad.

Wie mehrfach berichtet, liefert sich der Verein »TierfreundLich« seit etlichen Jahren einen umfangreichen Papierkrieg mit staatlichen Behörden. Dabei geht es um die zentrale Frage: »Wer ist zuständig für den Tierschutz - und wer bezahlt dafür?«

Was die Versorgung angeht, haben sich Kreisbeigeordneter Fricke und die Fachleute der Kreisverwaltung in der vergangenen Woche eindeutig positioniert: Eine Zuständigkeit der Kommunen ist ihrer Auffassung nach ausschließlich bei Fundtieren gegeben und auch bei Tieren, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Bei ausgesetzten, herrenlosen und verletzten wilden Tieren hingegen seien die Behörden außen vor. Wer sich hier engagiere, tue dies auf eigene Kosten.

Dieser Rechtsauffassung hat »TierfreundLich« nun vehement widersprochen. Die Kreisverwaltung beziehe sich in ihrer Argumentation auf das BGB, auf Jagdgesetz und auf das Naturschutzgesetz. Das Grundgesetz und das Tierschutzgesetz aber lasse sie völlig außer Acht - und damit genau jene zwei Gesetzestexte, die für den Tierschutz grundlegend seien.

Dr. Konrad und ihre Vorstandskolleginnen Ilona Kreiling und Sonja Bessendörfer beziehen sich unter anderem auf Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes: »Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, heißt es darin« und auch, dass Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen seien. Durch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes sei dieser Forderung noch Nachdruck verliehen worden. Doch bei der praktischen Umsetzung ziehe sich der Staat aus der Verantwortung, beklagt Dr. Konrad und meint mit »Staat« ganz konkret den Landkreis, dem die Verantwortung für den Tierschutz übertragen worden sei - wohlgemerkt als »Pflichtaufgabe«.

Fricke und seine Fachleute hatten in der vergangenen Woche dazu aufgerufen, bei hilflosen und verletzten Wildtieren den Jagdpächter, die Fachbehörden oder die Polizei zu Rate zu ziehen. Dr. Konrad hat, wie sie berichtete, inzwischen bei den Polizeistationen in Gießen und Grünberg nachgefragt, wie diese in solchen Fällen verfahren. »Wir bringen die Tiere zum Tierarzt oder ins Tierheim«, habe sie als Antwort erhalten.

»Na toll!«, kommentiert die Veterinärmedizinerin. Genau so nämlich stelle sich die Realität dar: Die Tiere würden beim Tierarzt oder im Tierheim abgegeben, und die müssten dann zusehen, wie sie Versorgung und Unterbringung bewerkstelligen und vor allem bezahlen. »Oder soll ich einem Kind, das mir einen verletzten Vogel bringt, sagen: Das bezahlt mir keiner. Wirf ihn gegen die Wand?!«, formuliert Tierärztin Konrad drastisch. Wozu bitteschön gebe es ein Tierschutzgesetz und den Tierschutz als Staatsziel, wenn der Staat nicht auch finanzielle Verantwortung übernehme? Die Mittel für die Versorgung und spätere Auswilderung von Wildtieren etwa könnten über einen Fonds aufgebracht werden. In den könnte beispielsweise die Jagdsteuer einfließen. Auf diese Einnahmequelle verzichte der Landkreis Gießen unbegreiflicherweise sogar freiwillig.

Dass für die Versorgung herrenloser und ausgesetzter Tiere sowie hilfloser junger Wildtiere dringend Regelungsbedarf besteht, meinen nicht nur die Vorstandsfrauen von »TierfreundLich«, sondern auch Dr. Heidi Bernauer-Münz aus Wetzlar. Sie ist Mitglied der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und sitzt außerdem für die Grünen im Lahn-Dill-Kreistag. Ihre Partei hat für die Novelle des Bundestierschutzgesetzes einen neuen Passus vorgeschlagen: »Ausgesetzte und zurückgelassene Tiere sind von der zuständigen Behörde in Besitz zu nehmen.«

Dr. Konrad befürchtet, dass ohne eindeutig definierte Zuständigkeit weiterhin junge Wildtiere das gleiche Schicksal erleiden werden wie das eingangs erwähnte Kitz. Anwohner hätten das Tier in der Nähe von Weilburg entdeckt. Niemand habe sich verantwortlich erklärt. Drei Tage lang habe das kleine Reh geschrien. Als seine Finder im Internet schließlich auf »TierfreundLich« stießen und hier um Rat fragten, sei es zu spät gewesen. Am vierten Tag sei das Kitz gestorben.


Quelle: Gießener Allgemeine vom 20.07.2010

 


Gießener Anzeiger vom 20.07.2010

Quelle: Gießener Anzeiger vom 20.07.2010


Kleine Racker gefangen im »Nirvana der Unzuständigkeit«?

Lich (agl). Igelbabys und viele viele Katzen - was zunächst goldig klingt, ist für "TierfreundLich" eine Herausforderung, die den Verein an die Grenzen des Machbaren bringt. Die Arbeit der Tierschützer bewegt sich im "Nirvana der Unzuständigkeit".

Dr. Cornelia Konrad, Zweite Vorsitzende des Vereins, der im Jahre 2001 gegründet wurde und sich in privaten Pflegestellen um gefundene Tiere kümmert, schildert im Gespräch mit der Allgemeinen Zeitung, wie immer mehr Katzen, Igel & Co. an die ehrenamtlich engagierten Mitglieder des Vereins im wahrsten Wortsinne herangetragen werden, wie Geld und Raum knapper und knapper werden. Der Spalt zwischen Wunsch und Wirklichkeit klafft weit auseinander."

Die Tierärztin erzählt davon, wie sich der Verein an den Landkreis Gießen gewandt hat. Rund vier Jahre ist dies her. Dem Tierschutzverein ging es darum, auch eine finanzielle Unterstützung von offizieller Seite für seine Arbeit zu bekommen. Ein besonderer finanzieller Bedarf besteht bei den Licher Tierfreunden, da der Bau einer Quarantänestation notwendig geworden ist. »Seit nunmehr drei Jahren kämpft sich TierfreundLich durch den Zuständigkeitsdschungel von Kommunen, Landkreis und Ministerien und fragt nach der finanziellen Zuständigkeit für die Versorgung von Fund- und herrenlosen Tieren - oft ohne eine Antwort zu erhalten bzw. eine Antwort, die nicht der Fragestellung entspricht«, sagt Konrad.

Das Problem aus Sicht von »TierfreundLich« ist - kurz gefasst -, dass der Tierschutz eine Aufgabe des Staates sei, dass diese jedoch in diesem Falle von »TierfreundLich« übernommen werde, der Staat im Gegenzug aber nicht den ehrenamtlich Engagierten unter die Arme greife. Doch dabei scheint es zwei Probleme zu geben: Erstens ist der Begriff Staat ein mehrschichtiger, gibt es doch unter dem Bund noch Land, Kreis und Kommune; ohne klare Zuweisung der Zuständigkeiten droht also eine Lücke. Und die auszufüllen, bringt den ehrenamtlich wirkenden und auf Spenden angewiesenen Tierschutzverein an seine Grenzen. Zweitens spielen ganz verschiedene räumliche und zeitliche Faktoren eine Rolle - handelt es sich beispielsweise um ein Tier, das in der Wildnis lebt, eines also, mit dem ansonsten am ehesten Jäger und Förster zu tun haben? Und: Wie lange ist das Tier schon in der Obhut des Tierschutzvereins?

»TierfreundLich« beruft sich auf Grundgesetz.

Der Verein mit Sitz in Lich und mit ehrenamtlichen Helfern im Kreisgebiet beruft sich auf gesetzliche Grundlagen, die dem Tierschutz an sich den Rücken stärken, sollte man meinen. Doch die Praxis scheint weniger eindeutig zu sein, wie das Dilemma des Hilfe suchenden Tierschutzvereins zeigt. »TierfreundLich« baut seine Forderung nach finanzieller Unterstützung auf das in Deutschland grundlegendste juristische Werk auf: das Grundgesetz. Dort lässt sich unter dem Paragraphen 20a folgender Wortlaut finden: »Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.« Ein klares Bekenntnis zum Schutz der Tiere und zu der damit verbundenen Zuständigkeit.

 

Doch der Staat hat viele Ebenen - Ebenen, die »TierfreundLich« in diversen Briefen und Anfragen reichlich kennengelernt hat. Aus einem Briefwechsel zwischen »TierfreundLich« und dem hessischen Umweltministerium geht hervor, dass das Wirken des Vereins aus dem Kreis Gießen zwar als ehrenwert angesehen wird, dies letzten Endes jedoch nicht in ein finanzielles Engagement seitens des Staates umgemünzt werden konnte - bisher jedenfalls.

Wildtiere sind von vorne herein »herrenlos«

»Für herrenlose Tiere ist keiner zuständig«, beklagt Konrad ein Phänomen, das beim Laien einen fragenden Blick zurücklassen dürfte. Die Tierärztin erklärt den Unterschied zwischen Fundtier und dem Status »herrrenlos«: Demzufolge ist ein Tier, das Herrchen oder Frauchen hat - entlaufen oder ausgesetzt - zunächst ein Fundtier. Wird es innerhalb eines halben Jahres vom möglichen Besitzer abgeholt, hat es Glück gehabt und entgeht dem Weg in die Herrenlosigkeit - die Kommune zahlt laut »TierfreundLich« in der Regel maximal für 28 Tage. Verstreicht die Frist des halben Jahres jedoch ohne das freudige Wiedersehen, dann ist das Tier von heute auf morgen herrenlos. Und da fängt die für »TierfreundLich« bisher unbeantwortete Frage der Zuständigkeit an. Wohin also beispielsweise mit Katzen, von denen pro Jahr laut Vorstand über 200 bei Mitgliedern von »TierfreundLich« abgegeben werden. Nur ein bis zwei Prozent werden jedoch wieder abgeholt. Das Damokles-Schwert des Status' eines »Herrenlosen« hängt über Wildtieren nicht, der Status ist bei ihnen nämlich sofort - und nicht erst nach einem halben Jahr - gültig. Denn wer vermisst schon ein Igelbaby, das im Wald der Kälte ausgesetzt ist? Aber zwischen 100 und 200 Igel werden pro Jahr bei Vereinsmitgliedern abgegeben, so die Zahl, die Dr. Cornelia Konrad nennt.

»Pflichtaufgabe wird auf rein ehrenamtlicher Basis ausgeführt«

Bei der Suche nach der Zuständigkeit und damit nach Unterstützung seitens des Staates ist »TierfreundLich« auf das Kommunalisierungsgesetz gestoßen, das tatsächlich die Landkreise beziehungsweise auch die kreisfreien Städte mit dem Veterinärwesen betraut. Für den Tierschutzverein aus Lich gibt es keinen Zweifel, dass damit auch der Bereich Tierschutz abgedeckt ist. Doch de facto ist die Zuständigkeitsfrage aus Sicht des Vereins noch nicht beantwortet. Dr. Konrad zeigt sich frustriert: »Obwohl der Tierschutz Pflichtaufgabe ist, wird er auf rein ehrenamtlicher Basis ausgeführt.« Der Verein fühlt sich im Stich gelassen: »Was soll ich Leuten erzählen, wenn sie mir ein verletztes Wildtier bringen?« Man werde fast wahnsinnig, pfeife man doch immer auf dem letzten Loch.

Verständnis aber kein Patentrezept geboten.

»Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.« So heißt es im ersten Paragraphen des Tierschutzgesetzes. Die Allgemeine Zeitung hat beim hessischen Innenministerium, beim Landkreis und beim Regierungspräsidium Gießen nachgefragt. »Fundtiere sind ganz klar eine kommunale Angelegenheit«, heißt es aus Wiesbaden. Demnach fallen Fundtiere rein juristisch gesehen unter die Rubrik der Fundsachen. Die Kommunen müssen sicherstellen, dass die Fundtiere entsprechend geltender Bestimmungen versorgt werden. Die Frage nach »herrenlosen« Tieren blieb für die Redaktion ohne eine klärende Antwort.

Landkreis und RP haben für das Dilemma der Zuständigkeit zwar keine Lösungsformel geboten, die Bedeutung und auch die Problematik des Themas drückten jedoch beide Ebenen des Staates aus. Dr. Dieter Schünemann, Amtstierarzt des Veterinäramtes des Landkreises Gießen, sagt: »Bis jetzt wurden Fundtiere gut untergebracht«, möglich sei dies durch ein »hohes Maß an persönlichem privatem Engagement«. Schünemann nennt auch ein Problem, das »TierfreundLich« durchaus bekannt sein dürfte: »Wieder auswildern ist zum Teil ein nicht ganz einfacher Prozess.« Und wenn man sich um die Tiere kümmere, dann sei dies auch eine Geldfrage, das Umfeld müsse stimmen, Tiere könnten auch oft nicht in Gruppen gehalten werden, es sei »ein ganz schwieriges Kapitel«. Das Regierungspräsidium sei an einer Gruppe beteiligt, die sich mit dem Thema Auffinden von Wildtieren beschäftigt, teilte Pressesprecher Manfred Kersten mit. Für Fundtiere seien Kommunen zuständig, doch für die Versorgung herrenloser Tiere hat auch er kein Patentrezept parat.»TierfreundLich« wartet weiter auf einen Ausweg aus dem »Nirvana der Unzuständigkeit«. Einen Kompass dafür hätte der Verein lieber heute als morgen, denn die Igel-Saison hat erst begonnen, die kalte Jahreszeit dürfte die Tierschützer auf eine weitere harte Probe stellen.


 

Quelle: Gießener Allgemeine vom 29.09.2009


Müssen Kommunen für Tiere nicht mehr zahlen?

KREIS GIESSEN (kr). Für Nichtjuristen klingt es logisch: Wer etwas verliert, versucht es wiederzubekommen. Auch wenn jemand ein Haustier "verliert", wenn es ihm also entläuft, ist das so. Und jeder weiß, dass aufgefundene Tiere im Tierheim zu finden sind. Werden Tiere dorthin gebracht und nicht wieder abgeholt, hat der Besitzer sie nicht verloren, sondern absichtlich ausgesetzt. Das ist keine Fundangelegenheit, sondern ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Also sind keineswegs die Fundbehördem zuständig, sondern die Veterinärämter. Diese Rechtsmeinung, die vom thüringischen Sozialministerium und vom dortigen Innenministerium auf Bundesebene unter den Ländern zur Diskussion gestellt wurde, könnte auch auf den Landkreis Gießen weit reichende Auswirkungen haben. Setzt sich die Rechtsmeinung nämlich durch, müssten die Städte und Gemeinden den Tierschutzvereinen Gießen und Lich nämlich keinen Cent mehr für die Unterbringung von Tieren zahlen. Das wäre dann Sache des Landkreises.
Dr. Gisbert Paar ist im Erfurter Sozialministerium Referatsleiter des Referats 52 mit dem Titel "Tierschutz, Tierarzneimittel". Paar obliegt auch die Geschäftsführung des thüringischen Tierschutzbeirats, der die Ministerin, Christine Lieberknecht, in Fragen des Tierschutzes berät und über grundsätzliche Tierschutzangelegenheiten informiert und gehört wird. Paar sagte dem Gießener Anzeige gestern, die von der bisherigen Praxis abweichende Rechtsauffassung sei bereits zwei Mal unter den Ministerien beraten worden, aber ein abschließendes Ergebnis gebe es noch nicht.

Im Durchschnitt 52 Tage.
Der Referatsleiter kritisierte unabhängig von der Frage, wer Kosten tragen muss, auch die weit verbreitete Praxis der Kostenübernahme für lediglich vier Wochen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssten gefundene Sachen sechs Monate lang aufgehoben werden. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Tieren mit unklarer Herkunft in thüringischen Tierheimen sei 54 Tage. Statt der willkürlich gewählten Vier-Wochen-Frist wären also eine Kostenübernahme entweder für 54 Tage oder für sechs Monate logisch. Die Veterinärbehörden haben nach den Worten von Dr. Gisbert Paar bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz die zur Beseitigung notwendigen Maßnahmen zu treffen und zu versuchen, künftige Verstöße zu verhindern. Selbst wenn einem Tierhalter sein Tier zunächst entlaufen ist, er dann aber entscheidet, er möchte es nicht zurückhaben, ändert das nach Erfurter Auffassung nichts an der Rechtslage. Das Verhalten des Tierbesitzers und seine Untätigkeit ließen nämlich darauf schließen, dass dem Halter das Schicksal des Tieres gleichgültig ist. Ein solches Tier aber sei herrenlos, und auch für herrenlose Tiere seien die Fundbehörden nicht zuständig. Die Veterinärbehörden und damit die Landkreise hätten vom ersten Tag an für herrenlose Tiere aufzukommen. Durch die Tatsache, dass ein Tier nach Ablauf der Frist, sei sie vier Wochen oder eine andere, nicht abgeholt wurde, sei nämlich erwiesen, dass es nie ein Fundtier war, sondern von Anfang an einherrenloses Tier.

Im Amt (noch) kein Thema.
Der Pressesprecher der Kreisverwaltung in Gießen, Karl-Michael Stöppler, sagte nach Rücksprache mit Dr. Bruno Scherm vom Veterinäramt des Landkreises Gießen gestern dem Gießener Anzeiger, die Angelegenheit betreffe zunächst einmal die Landesbehörde und sei im Landkreis Gießen bisher "kein Thema". Vom zuständigen hessischen Innenministerium in Wiesbaden war eine Stellungnahme zu der Angelegenheit gestern nicht zu erhalten.

Quelle: Gießener Anzeiger vom 18.11.2008


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