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Empfehlungen zum Umgang mit Fundtieren im Freistaat Sachsen

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), der Sächsischen Landestierärztekammer und des Landestierschutzverbandes Sachsen e. V. haben unter Moderation von Herrn MdL Alexander Krauß und Herrn MdL Tino Günther die nachfolgenden Empfehlungen erarbeitet.

Hintergrund dieser Empfehlungen ist, dass der Tierschutz zunehmend in den Fokus der politischen Diskussion auf Bundes- und Landesebene geraten ist hauptsächlich vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Tierheime, die sich ausschließlich aus öffentlichen Zuweisungen und Spenden refinanzieren. Zu beachten ist auch, dass der Tierschutz als Staatsziel sowohl durch Art. 20 a des Grundgesetzes und durch Art. 10 der Sächsischen Verfassung als auch durch das Tierschutzgesetz eine besondere Bedeutung erlangt hat.

Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen.

Die gemeinsamen Empfehlungen des SMS und des SSG zum Umgang mit Fundtieren im Freistaat Sachsen finden Sie hier.

Quelle: Sächsische Landestierärztekammer


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