Endlich - das erste tierschutz-konforme Urteil in Sachen Zuständigkeit und Kostenübernahme bei Fundtieren!
8 Jahre nach Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz (Art. 20a GG) hat das VG Göttingen in seinem Urteil vom 19.05.2010 - 1A 288/08 - neue Akzente gesetzt:
Das Gericht hat in seiner Entscheidung alle bisherigen Begründungen der Kommunen gegen eine Kostenübernahme bei der Versorgung von Fundtieren widerlegt und die Bedeutung der Staatszielbestimmung des Art. 20a GG hervorgehoben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil am 30.06.2010 Rechtsmittel eingelegt wurden und das Verfahren nun unter dem AZ 11LA 264/10 beim OVG Lüneburg weitergeführt wird.
Urteil 1 A 288/08 vom 19.05.2010
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