Hessen will Lage der Tierheime verbessern –
Parteiübergreifender Antrag mit Licht und Schatten
Der Landestierschutzverband Hessen und sein Dachverband, der Deutsche Tierschutzbund begrüßen den diese Woche im Landtag verabschiedeten Antrag zur Verbesserung der Situation in Tierheimen. Gleichzeitig erwarten die Verbände Nachbesserungen von der Landesregierung an der parteiübergreifenden Initiative der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Denn mit der Fundtier-Unterbringung und der Unterbringung beschlagnahmter Tiere übernehmen die Tierheime öffentliche Aufgaben, doch eine finanzielle Regelung dazu fehlt im Antrag.
Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes fordert: „Die Tierheime bringen Fundtiere unter und nehmen von Gemeinden oder Kreisen beschlagnahmte Tiere auf. Das sind Aufgaben der öffentlichen Hand, die zu 100 Prozent rückvergütet werden müssen. Da bleibt der Antrag vage, da muss nachgebessert werden.” Der Landestierschutzverband Hessen begrüßt den Antrag als Schritt in die richtige Richtung. Dr. Hans-Jürgen Kost-Stenger fasst zusammen: „Die Parteien haben erkannt, dass die Tierheime und das ehrenamtliche Engagement nicht alleine gelassen werden dürfen. Das ist gut. Die Landesregierung ist nun gefordert, die Lücke bei den Finanzierungsvorschlägen in der parlamentarischen Initiative zu schließen und konkrete Lösungsvorschläge für die Probleme zu machen.”
Anders als der parteiübergreifende Antrag ausführt, ist nicht der Spendenrückgang hauptverantwortlich für die angespannte Situation der Tierheime, sondern vielmehr die Unterfinanzierung durch die öffentliche Hand. Der karitative Tierschutz vor Ort kann dieses Defizit oft auffangen, das Grundproblem aber bleibt. Eine breit angelegte Umfrage im Rahmen der Kampagne „Rettet die Tierheime!” hat ergeben, dass die Kommunen durchschnittlich 25 Prozent der im Tierheim anfallenden Kosten übernehmen, aber knapp 80 Prozent der Leistungen abrufen. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes muss die Landesregierung an dieser Stelle nachbessern. So fallen Fundtiere unter das Fundrecht und damit in die kommunale Zuständigkeit. Die Tierheime dürfen auf diesen Unterbringungskosten nicht sitzen bleiben, gerade in Hinblick auf die langen Verweildauern vor allem vieler kranker, alter oder anderweitig schwer vermittelbarer Tiere im Tierheim.
Quelle: Landestierschutzverband Hessen e.V. (http://ltvh.de/verbesserung-der-situation-hessischer-tierheime/)