Darf man mutterlosen Waschbärbabys überhaupt helfen?
Sollen Waschbären nicht ausgerottet werden, weil sie nach der EU-VO 1143/14 als gebietsfremde invasive Art eingestuft wurden?
Dürfen Waschbären, die in Obhut genommen wurden, nie mehr in die Freiheit zurück?
Unsere Antwort:
1. zur Hilfe: JA! Selbstverständlich darf bzw. muss (§ 1 Tierschutzgesetz) geholfen werden!
2. zur Ausrottung: NEIN! Waschbären müssen laut EU-Kommission nicht ausgerottet werden und
3. zur Entlassung in die Freiheit: JA! Auch aufgepäppelte Waschbären können in die Freiheit zurück, wenn sie vorher unfruchtbar gemacht wurden (z. B. durch chirurgische Sterilisation, Immunkastration), wie bereits von der EU-Kommission auf Anfrage bestätigt. (Antwortschreiben der EU-Kommission vom 28.06.2017 auf die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag).
Auch das Land Hessen hatte in seinem Einführungserlass vom 05.06.2018 zum Vollzug der Verordnung (EU) Nr.1143/2014 auf die „… fachlichen Wissenslücken“ hingewiesen, und darauf, dass Maßnahmen gegen gelistete aber bereits weit verbreitete Arten (wie beispielsweise Waschbär, Nutria und Nilgans) grundsätzlich nachrangig seien. (Einführungserlass des Landes Hessen vom 05.06.2018).
(Die Antwort der EU-Kommission vom 28.06.20017 und den Einführungserlass des Landes Hessen vom 05.06.2018 finden Sie untenstehend.)
Die positiven Aussagen im Schreiben der EU-Kommission vom Juni 2017 und die im Einführungserlass des Landes Hessen vom Juni 2018 sollten den tierschutzwidrigen Aussagen von Behörden und Institutionen entgegen gehalten werden, wenn diese zur Untätigkeit und Wegschauen auffordern, wenn hilfsbedürftige Waschbärbabys aufgefunden werden! (die Antwort der EU-Kommission finden Sie untenstehend.)
Weitere rechtliche Grundlagen zur Aufnahme und Versorgung von Wildtieren finden Sie unter „Fund- und herrenlose Tiere“!
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