Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur eine geringe Aufnahmekapazität haben. Da wir zu 100 % ehrenamtlich arbeiten (d. h. alle unsere Helfer und Mitglieder versorgen die Tiere in ihrer Freizeit; sie haben Jobs, Familie und eigene Tiere), müssen wir immer sicherstellen, dass wir die Tiere auch unterbringen können.
Diese besagt, dass man unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes einem hilfsbedürftigen Tier helfen darf. Bei jagdbaren Arten (z. B. Feldhase, Fuchs, Marder) besteht jedoch eine Anzeigepflicht, die auch bei der Polizei getätigt werden kann.
In Hessen gilt diese Anzeigepflicht gem. § 3 Abs 3 HJagdG allerdings NICHT in befriedeten Bezirken im Sinne des § 6 Bundesjagdgesetz und § 5 Abs. 1 und 2 HJagdG, d. h. bei Wildkaninchen und Beutegreifern, die z. B. im eigenen Garten aufgefunden werden, gibt es keine Anzeigepflicht.
Wir können nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere bei uns aufnehmen.
Rufen Sie unsere Vereinsnummer an: 0160/2980995.
Sollte niemand erreichbar sein ist die nächstgelegene Tierklinik Ihr Ansprechpartner. Für Gießen http://www.uni-giessen.de/fbz/fb10/institute_klinikum/klinikum/kleintierklinik
Tier- und Naturschutzverein TierfreundLich e.V.
Postanschrift:
Gottlieb-Daimler-Straße 4
35423 Lich
Tel.: +49 160 2980995
info@tierfreund-lich.de
Tierauffang- und Quarantänestation
Am Schäferling
35423 Lich
Bitte berücksichtigen Sie bei Anrufen und Anfragen, dass wir nicht rund um die Uhr erreichbar sein können!
Spendenkonto
TierfreundLich e.V.
Volksbank Mittelhessen eG
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