Hilfe für mutterlose Waschbärbabys

Mutterlose und daher hilfsbedürftige Wildtierbabys machen einen Großteil unserer Tierschutzarbeit aus.

Neben der eigentlichen Aufzucht der kleinen Wildlinge erreichen uns täglich mehrere Anrufe zu deren Versorgung, da die meisten Anrufer unsicher sind, ob und wie sie helfen können (siehe „Tier in Not gefunden“).

 

Besonders viele Anfragen betreffen Waschbären. Die drei häufigsten Fragen sind:

  1. Darf man Waschbären überhaupt helfen? 
    JA! Selbstverständlich darf bzw. muss (§ 1 Tierschutzgesetz) geholfen werden!
  2. Sollen Waschbären nicht ausgerottet werden, weil sie nach der EU-VO 1143/14 als gebietsfremde invasive Art eingestuft wurden? 
    NEIN! Siehe dazu die Aussagen der EU-Kommission vom 28.06.2017 und 25.04.2019 und den Einführungserlass des Landes Hessen vom 05.06.2018. 
  3. Dürfen hilfsbedürftige Waschbären, die in Obhut genommen wurden, nie mehr in die Freiheit zurück? 
    DOCH! Auch rehabilitierte Waschbären können in die Freiheit zurück, wenn sie vorher unfruchtbar gemacht  wurden (z. B. durch chirurgische  Kastration/ Sterilisation, Immunkastration), wie die Antworten der EU-Kommission zeigen . 

Die positiven Aussagen in den Antworten der EU-Kommission vom Juni 2017 und April 2019 und im Einführungserlass des Landes Hessen vom Juni 2018 sollten den tierschutzwidrigen Aussagen von Behörden und Institutionen entgegen gehalten werden, wenn diese zur Untätigkeit und Wegschauen auffordern, wenn hilfsbedürftige Waschbärbabys/Waschbären aufgefunden werden! 

 

Die Antworten der EU-Kommission und den Einführungserlass des Landes Hessen finden Sie untenstehend.

 

Weitere rechtliche Grundlagen zur Aufnahme und Versorgung von Wildtieren finden Sie unter „Tier in Not gefunden“!

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Antwort EU-Kommission 28.06.2017
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Antwort EU-Kommission vom 25.04.2019
Capture Sterilisation and release of IAS
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Einführungserlass des Landes Hessen vom 05.06.2018
Einführungserlass StAnz-Hessen-Ausgabe-2
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