Aktuelles

12. Juni 2019

Philip McCreight, Leiter TASSO e.V. und Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO e.V. besuchten die Auffang- und Quarantänestation  von TierfreundLich e.V. Mit im Gepäck hatten sie einen Scheck über 2500 Euro, mit dem sie den Neubau eines Wildgeheges unterstützen wollen.

„Die Aufzucht verwaister Wildtiere ist sehr zeitaufwendig und kostenintensiv. Diese wichtige und unterstützenswerte Aufgabe ist nur durch das ehrenamtliche Engagement in den Tierheimen und Wildtierauffangstationen zu leisten“, betonte Philip McCreight, Leiter TASSO e.V.

20. Mai 2019

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes besuchte mit seinen Mitarbeiterinnen und Vertreterinnen des hessischen Landestierschutzverbandes die Auffang- und Quarantänestation von TierfreundLich e.V. Er besuchte die Jungfüchse, lernte die Schafe kennen und freundete sich mit den Waschbären an. Sehr erfreut war der Vorstand und die Mitglieder über den Besuch, zeigt es doch, dass die Arbeit des Vereins wertgeschätzt wird. Bei Kaffee und Kuchen versprach Herr Schröder einen Zuschuß von 2000 Euro für den Neubau eine Wildgeheges, dass dringend benötigt wird, den die Anzahl der abgegebenen Wildpflegefälle nimmt jedes Jahr zu.

 

 

 

23.02.2019

Mahnwache gegen die traditionelle Fuchswoche

TierfreundLich e.V und das Aktionsbündniss Fuchs demonstrierten am 23.02.2019 vor dem Vereinsgelände des Jagdvereins Hubertus und Umgebung e.V. in Garbenteich gegen die sinnlose Tötung von Fuchs und Waschbär. Der Jagdverein Hubertus hat zur traditionellen Fuchswoche eingeladen und feierte an diesem Tag den Abschluß mit der Streckenlegung.

19. Februar 2019

Einladung zur traditionellen Fuchswoche

 

Die Einladung des Jagdvereins Hubertus Gießen und Umgebung e.V.:

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Einladung zur traditionellen Fuchswoche
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Unsere Antwort auf die Einladung:

                                                                                                  Lich, 19. Februar 2019

Einladung zur traditionellen Fuchswoche

Sehr geehrter Herr Mackenrodt,

wir nehmen Bezug auf den Text Ihrer Einladung zur „traditionellen Fuchswoche“ auf Ihrer Webseite (https://www.hubertus-giessen.de/) sowie in Ihrer E-Mail vom 13.2.2019 an die Mitglieder des Jagdvereins Hubertus Gießen e.V. und sind erstaunt über Ihre Diffamierungskampagne gegen unseren Tier- und Naturschutzverein.

Ihre Behauptung „Der Verein TierfreundLich verstößt seit Jahren mit seiner Aufnahmestation von Waschbären und die Werbung für die Aufnahme dieser Tiere massiv gegen die EU-Verordnung zu invasiven Arten“ entspricht nachweislich nicht der Wahrheit und erfüllt den Straftatbestand der üblen Nachrede oder der Verleumdung.

Ihre Aussage „Wir haben daher das Veterinäramt und die Naturschutzbehörde eingeschaltet, die Anzahl der Tiere, den gesundheitlichen Zustand und auch die Beschaffenheit der Käfige in Lich festzustellen“ dürfte ebenfalls weniger der Sorge um die artgerechte Unterbringung und Versorgung von Waschbären entspringen als vielmehr dem durchsichtigen Versuch, TierfreundLich e.V. zu diskreditieren und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Wir kennen – offensichtlich im Gegensatz zu Ihnen – sowohl die EU-VO 1143/14 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten als auch die Umsetzung in nationales (Naturschutz-) Recht sowie die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der EU-VO 1143/14.

Mit den zuständigen hessischen Naturschutzbehörden stehen wir regelmäßig in Kontakt.

Unseren Verein TierfreundLich e.V. gibt es überdies seit 20 Jahren. Als tierheimähnliche Einrichtung bedürfen wir der Halteerlaubnis nach § 11 TierSchG, die von der Veterinärbehörde nur erteilt wird, wenn Sachkunde, Zuverlässigkeit, artgerechte Unterbringungsmöglichkeiten usw. nachgewiesen sind.

TierfreundLich e.V. besitzt diese Halteerlaubnis nicht nur für Haus- und Heimtiere sondern auch für Wildtiere – Waschbären eingeschlossen.

TierfreundLich e.V. ist ebenfalls vom RP Gießen als Wildtierpflegestelle anerkannt – auch hier: Waschbären eingeschlossen.

Seien Sie sich also versichert, dass wir weder gegen die EU-Verordnung 1143/14 noch gegen andere Rechtsvorschriften verstoßen.

Wir hingegen fragen uns, ob Sie tatsächlich keine fachlichen Kenntnisse von der Materie haben – was für den Vorsitzenden eines Jagdvereins und Vorstandsmitglied im Landesjagdverband Hessen eher peinlich wäre – oder wider besseres Wissen Unwahrheiten verbreiten, um gezielt unsere Integrität als Tierschutzverein und Wildtierpflegestelle in Frage zu stellen.

Die Meinungsfreiheit wie auch das Recht, unsere Meinung öffentlich kundzutun, gehören zu den Grundpfeilern unserer Demokratie.

Diese Grundrechte nehmen wir wahr und akzeptieren nicht, dass Sie uns öffentlich diffamieren, nur weil wir eine andere Meinung vertreten wie Sie und andere Privatpersonen, die in ihrer Freizeit die Jagd ausüben.

Wir fordern Sie daher auf, die tatsachenwidrigen Behauptungen über TierfreundLich e.V. sofort zu unterlassen und von Ihrer Webseite zu löschen (Screenshot wurde durch uns gespeichert).

Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor.

Aus Gründen der „Waffengleichheit“ werden wir dieses Schreiben ebenfalls veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Vorstandsteam

Corinna Bender

Sabine Haibach

Dr. Cornelia Konrad

Andrea Viehl

Sonja Bessendörfer

Sabine Büchner

Friederike Hagenböcker

Gudrun Roselt

Vicky Schneider

07. Januar 2019

Der schwarz-grüne Koalitionsvertrag: Die Rolle rückwärts im Tierschutz!

 

Vom Herodes-Plan bis zum Haustierabschuss

Pünktlich vor Weihnachten ist es raus: Der neue Koalitionsvertrag in Hessen hat mit Tierschutz nicht mehr viel zu tun!

Im Bundesrat hingegen wird sich Hessen der Stimme enthalten, wenn CDU und Grüne unterschiedlicher Meinung sind (wovon in Sachen Tierschutz auszugehen ist). Es wird also wieder nichts passieren, wie die Zementierung der skandalösen Zustände in der Agrarindustrie wie beispielsweise Küken-Schreddern, betäubungslose Ferkelkastration, Kastenstände für Muttersauen usw. zeigen.

Wild- und Haustiere vom Hessischen Jagdgesetz und der Hessischen Jagdverordnung betroffen

m Gegensatz zur Änderung im Tierschutzgesetz hat das Land Hessen allerdings alle Möglichkeiten bei der Ausgestaltung des Jagdrechts – und hier gibt es böse Überraschungen, die Wildtiere und Haustiere gleichermaßen betreffen! Obwohl die Grünen durch ihr gutes Wahlergebnis großen Einfluss auf die Gestaltungsmöglichkeiten in der neuen Landesregierung haben, scheint der Tierschutz nicht mehr unbedingt zu ihren politischen Themen zu gehören: Die schwarz-grüne Koalition hat nun geplant, die kleinen Verbesserungen für den Tierschutz, die die Hessische Jagdverordnung von Dezember 2015 gebracht hatte, wieder rückgängig zu machen. Dabei war es gerade der Verdienst der Grünen, dass erstmals in Hessen eine Schonzeit auch für Fuchs und Waschbär während der Aufzuchtzeit ihrer Jungtiere festgelegt und gegen den erbitterten Widerstand der Freizeitjäger verteidigt wurde – zumindest bis zur Landtagswahl im Oktober 2018!

Noch im Spätsommer 2018 positionierten sich die Grünen im „Tierschutzcheck“ für die Beibehaltung und Ausweitung der Schonzeitenregelung: „Die auf unsere Initiative hin per Hessischer Jagdverordnung bereits erreichten Verbesserungen bei den Jagd- und Schonzeiten im Hinblick auf den Arten- und Tierschutz dürfen in der kommenden Legislaturperiode nicht wieder zurückgenommen, sondern sollten mit Blick auf andere Tierarten weiter entwickelt werden. Dazu gehört für uns insbesondere auch die dauerhafte Festlegung ganzjähriger Schonzeiten für Rebhuhn, Blässhuhn, Türkentauben und Möwen.“

Stattdessen wird nun mit dem Herodes-Plan – der ausdrücklichen Erlaubnis zum Töten von Waschbärbabys – nicht nur das Staatsziel Tierschutz geopfert sondern auch die politische Glaubwürdigkeit. Genauso ernüchternd ist die Ankündigung, das Hessische Jagdgesetz nicht verändern zu wollen, weil es sich bewährt hätte (fragt sich nur, für wen?).

Von der Abartigkeit solcher Pläne ganz zu schweigen. Das hatte die CDU bereits vor der Wahl der einflussreichen Jägerlobby versprochen „Dafür haben wir in der auslaufenden Legislatur gesorgt und dafür werden wir uns künftig einsetzen“ – und Wort gehalten, dank der Gleichgültigkeit des grünen Koalitionspartners. Das dieses „Weiter-So“ im Hessischen Jagdgesetz aber zu Lasten des Tierschutzes geht und verfassungswidrig ist, scheint den politisch Verantwortlichen ziemlich egal zu sein.

Die Tötungserlaubnis für Hunde und Katzen

Wer jetzt als Hunde- oder Katzenbesitzer glauben mag, dass ihn das Alles nichts angeht, irrt sich aber gewaltig: Im Hessischen Jagdgesetz bleibt weiterhin das Töten von Hunden und Katzen erlaubt!

Für den geplanten Haustierabschuss erhält der Jagdgast gar die schriftliche Erlaubnis des Jagdpächters, bevor es auf die Pirsch geht – Pech, wenn die Hauskatze gerade 300 Meter vom Haus entfernt vom Freizeitjäger „jagend angetroffen“ wird, weil sie gerade vor einem Mauseloch lauert … Aber selbst das Nachbargrundstück im Wohngebiet kann für Katze Minka und Kater Schnurri zur tödlichen Falle werden, denn nach dem Hessischen Jagdgesetz darf jeder Hausbesitzer, Mieter oder Gartenpächter mit ausreichend Killerinstinkt in seiner Eigenschaft als „Nutzungsberechtigter von befriedeten Grundstücken … Kaninchen und Beutegreifer fangen, töten und sich aneignen.“ Diese perverse und tierschutzwidrige Erlaubnis ist ebenfalls ein Grund dafür, dass jährlich Tausende von Hauskatzen von ihren Streifzügen in die Nachbarschaft nicht mehr nach Hause kommen. Alleine in Hessen werden laut TASSO jährlich ca. 4.000 kastrierte, gekennzeichnete und registrierte Hauskatzen als vermisst gemeldet, von denen 2.800 spurlos verschwunden bleiben.

Kater Schnurri ist weg? Fragen Sie in der Nachbarschaft und beim Jagdpächter nach und bedanken Sie sich bei Schwarz-Grün ….

Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren

Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten „… ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten und zu prüfen“ – in Hessen allerdings ist und bleibt diese tierschutzwidrige Praxis erlaubt: In Hessen dürfen Jagdhunde sowohl an gezüchteten lebenden Fasanen, Rebhühnern und Stockenten als auch an zahmen Füchsen ausgebildet und geprüft werden. Wer das nicht glauben mag, kann das ganze tierschutzwidrige Prozedere in der Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO) für Jagdhunde des Landesjagdverbandes Hessen nachlesen, dem die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden 1997 übertragen wurde.

Wenn man den Bock zum Gärtner macht …

Verbandsklagerecht ade …, Tierschutz ade …

„Wo kein Kläger, da kein Richter“ – eine Binsenweisheit.

Man muss sich daher nicht wundern, dass das Staatsziel Tierschutz ein zahnloser Papiertiger im Grundgesetz bleibt: Während die Tiernutzer gegen behördliche Auflagen ihrer Tierhaltung und -nutzung klagen dürfen, können die Tiere nicht klagen, die Tierschutzverbände dürfen nicht klagen und die Veterinärbehörden sind weisungsgebunden. In Art. 20a GG ist der Tierschutz gleichberechtigt mit dem Umweltschutz als Staatsziel normiert: „Der Staat schützt … die Umwelt und die Tiere …“Trotz Gleichstellung im Grundgesetz ist das Verbandsklagerecht für Umwelt- und Naturschutzorganisationen bereits 2002 auf Bundesebene etabliert worden, während das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände Ländersache und damit abhängig von der jeweiligen Landesregierung ist.

Die Grünen hatten noch beim „Tierschutzcheck“ vollmundig geantwortet: „Wir Grüne fordern seit vielen Jahren das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen auf Landesebene und werden uns weiterhin dafür einsetzen.“Im Koalitionsvertrag findet sich allerdings nichts dergleichen, was bestenfalls als grüne politische Amnesie bezeichnet werden kann.

Oder einfach nur als Verrat.

Quellen:
Grundgesetz: Art. 20a
Bundesjagdgesetz: §§ 6, 26
Hessisches Jagdgesetz: §§ 5, 23, 32
Hessische Jagdverordnung: § 2
Tierschutzgesetz: §§ 1, 3, 4, 17
BPO Hessen: Punkt 2.3, Punkt

Tierschutzcheck zur Landtagswahl 2018 in Hessen – Die Antworten der Parteien (https://www.ltvh.de/landtagswahlen)